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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Richtlinien-Verordnung

SicherheitsrechtUVS aktuell 2006/189UVS aktuell 2006, 176 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die mündliche Bekanntgabe der Dienstnummer erfüllt im konkreten Fall die Vorgaben der Zweckmäßigkeit iSd § 9 Abs 2 RLV.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 RLV; § 89 SPG

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