Zusammenfassung: Der Behörde zuzurechnende Verfahrensverzögerungen haben die Unverhältnismäßigkeit der Anhaltung in Schubhaft zur Sicherung eines Ausweisungsverfahrens zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 1 FPG
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Zusammenfassung: Der Behörde zuzurechnende Verfahrensverzögerungen haben die Unverhältnismäßigkeit der Anhaltung in Schubhaft zur Sicherung eines Ausweisungsverfahrens zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 1 FPG
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