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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Führerscheingesetz

VerkehrsrechtUVS aktuell 2006/170UVS aktuell 2006, 167 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die Nachholung des Fahrsicherheitstrainings nach Ablauf der viermonatigen Nachfrist, aber vor Zustellung der bescheidmäßigen Anordnung hat die Verlängerung der Probezeit zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 4c Abs 2 FSG

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