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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Vergaberecht

VergaberechtUVS aktuell 2006/205UVS aktuell 2006, 184 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Sofern die Mangelbehebung keinen Wettbewerbsvorteil des Bieters zur Folge hat, stellt ein Widerspruch zwischen einen Angebot und den Ausschreibungskonditionen einen behebbaren Mangel dar.

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 8 BVergG

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