Zusammenfassung: Nach der Zuschlagserteilung bezüglich einer Ausschreibung einer Agrargemeinschaft kann die Nichtigerklärung nicht mehr beim UVS beantragt werden. In Betracht kommt nur die Durchführung eines Feststellungsverfahrens iSd § 6 TVergNG 2002.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 Tir VergNG; § 6 Tir VergNG

