Zusammenfassung: Der UVS prüft die Zulässigkeit einer Maßnahmebeschwerde wegen des verfahrensgegenständliche Vorwurfs einer erniedrigenden Behandlung und nimmt zur gebotenen Löschung von Daten im kriminalpolizeilichen Aktenindex Stellung .Weiters führt er aus, dass eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Haftfähigkeit nicht zwangsläufig einen Drogentest umfassen muss.

