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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Verwaltungsverfahrensgesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/140UVS aktuell 2006, 128 - 129 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Eine im Rahmen der Erziehungshilfe veranlasste Kindesabnahme ist nicht als Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren. Einer Maßnahmenbeschwerde ist daher kein Erfolg beschieden.

Rechtsgrundlagen: Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 215 Abs 1 ABGB; § 13 Vlbg JWG; § 24 Abs 2 VlbG JWG

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