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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Verwaltungsverfahrensgesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/139UVS aktuell 2006, 128 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Der telos des § 13 Abs 3 AVG liegt nicht in einer Prolongierung von Berufungsfristen.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 63 Abs 3 AVG

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