Zusammenfassung: Der telos des § 13 Abs 3 AVG liegt nicht in einer Prolongierung von Berufungsfristen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 63 Abs 3 AVG
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Zusammenfassung: Der telos des § 13 Abs 3 AVG liegt nicht in einer Prolongierung von Berufungsfristen.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 63 Abs 3 AVG
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