Zusammenfassung: Da Microscooter keine Fahrzeuge darstellen, begründet das Befahren einer Fahrbahn mit einem Microscooter eine Übertretung des § 88 Abs 1 StVO.
Rechtsgrundlagen: § 88 Abs 1 StVO; § 2 Abs 1 Z 19 StVO; § 2 Abs 1 Z 22 StVO
Zusammenfassung: Da Microscooter keine Fahrzeuge darstellen, begründet das Befahren einer Fahrbahn mit einem Microscooter eine Übertretung des § 88 Abs 1 StVO.
Rechtsgrundlagen: § 88 Abs 1 StVO; § 2 Abs 1 Z 19 StVO; § 2 Abs 1 Z 22 StVO
