Zusammenfassung: Der UVS erläutert, welche Rechtsfolgen eine den Gemeingebrauch überschreitende Nutzung eines öffentlichen Gewässers ohne wasserrechtsbehördliche Genehmigung nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 WRG; § 9 Abs 1 WRG
Zusammenfassung: Der UVS erläutert, welche Rechtsfolgen eine den Gemeingebrauch überschreitende Nutzung eines öffentlichen Gewässers ohne wasserrechtsbehördliche Genehmigung nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 WRG; § 9 Abs 1 WRG
