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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/145UVS aktuell 2006, 131 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die Genehmigung einer Ratenzahlung bewirkt keine Ablaufhemmung bezüglich der Vollstreckungsverjährungsfrist.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 VStG; § 54b Abs 3 VStG

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