Zusammenfassung: Auch eine Diversion ist als Verurteilung des Beschuldigten zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 22 VStG; Art 4 7.ZPMRK; § 99 Abs 6 lit c StVO; § 90c StPO
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Zusammenfassung: Auch eine Diversion ist als Verurteilung des Beschuldigten zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 22 VStG; Art 4 7.ZPMRK; § 99 Abs 6 lit c StVO; § 90c StPO
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