Zusammenfassung: Der UVS erläutert, wer zur Tragung von Kommissionsgebühren verpflichtet ist und nimmt zur Zulässigkeit der Vorschreibung von Kommissionsgebühren gegenüber dritten Personen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 77 Abs 1 AVG; § 76 Abs 1 AVG; § 76 Abs 2 AVG

