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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Zustellgesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/147UVS aktuell 2006, 132 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die Hinterlegung einer Ankündigung vor der Tür des Adressaten stellt keine gesetzmäßige Zustellform dar.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 2 ZustG

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