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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtUVS aktuell 2006/136UVS aktuell 2006, 126 - 127 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Aus dem Rechtsfahrgebot ist keine Verpflichtung von Radfahrern zur Überfahrung von Abflusschachtdeckeln abzuleiten. Eine geringfügige Umfahrung der Schachtdeckel begründet daher keine Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 StVO

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