Zusammenfassung: Die strafgerichtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung und die verwaltungsstrafrechtliche Ahndung der Missachtung der nach Verkehrsunfällen bestehenden Verständigungspflicht begründen keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 StVO; § 80 StGB; Art 7.ZPMRK

