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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Fremdenpolizeigesetz

FremdenrechtUVS aktuell 2006/118UVS aktuell 2006, 115 - 116 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Das unterlassene persönliche Erscheinen des Asylwerbers in der Erstaufnahmestelle nach der schriftlichen Geltendmachung eines Asylantrags hat die Gegenstandslosigkeit des Asylantrags zur Folge. Die Beantragung der Fortführung des Asylverfahrens ist danach nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 FPG; § 76 Abs 3 FPG; § 77 Abs 1 FPG; § 82 FPG; § 83 FPG

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