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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Führerscheingesetz

StrassenverkehrUVS aktuell 2006/67UVS aktuell 2006, 70 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die handschriftliche Formulierung eines " letzten Wunsches" begründet noch keine Bedenken im Sinne des § 24 Abs 4 FSG, die die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides bilden.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG

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