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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Landesrecht - Jagdrecht

JagdrechtUVS aktuell 2006/86UVS aktuell 2006, 79 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Weder die waidgerechte noch die nicht waidgerechte Ausübung von Jagd- und Fischereirechten sind vom Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes umfasst.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 JagdG Bgld 2004; § 90 JagdG Bgld 2004; § 3 Abs 4 TschG; § 5 Abs 1 TschG; § 38 Abs 1 TschG

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