Zusammenfassung: Will ein Interessent die Kaufliegenschaft durch einen Maschinenring bewirtschaften lassen, erlangt er nicht die Rechtsposition eines Landwirtes.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 lit a vlbg GVG 2004; § 6 Abs 2 lit a Vlbg GVG
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Zusammenfassung: Will ein Interessent die Kaufliegenschaft durch einen Maschinenring bewirtschaften lassen, erlangt er nicht die Rechtsposition eines Landwirtes.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 lit a vlbg GVG 2004; § 6 Abs 2 lit a Vlbg GVG
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