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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2006/71UVS aktuell 2006, 72 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Eine unbefugte Gewerbeausübung kann straffrei bleiben, wenn keine Nachfrage nach den angebotenen Tätigkeiten bestand und eine Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht erfolgte.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 21 Abs 1 VStG

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