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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2006/72UVS aktuell 2006, 73 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Auch die Auslagerung bloßer Teiltätigkeiten kann als anmeldepflichtige Begründung einer weiteren Betriebsstätte qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 50 Abs 1 GewO 1994

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