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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Führerscheingesetz

StrassenverkehrUVS aktuell 2006/63UVS aktuell 2006, 68 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Der rechtskräftige Abschluss eines Diversionsverfahrens bildet keine taugliche Grundlage für die Anordnung einer Nachschulung wegen eines schweren Verstoßes iSd § 4 Abs 6 FSG; es muss die Rechtskraft der Sanktionierung des schweren Verstoßes abgewartet werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 FSG

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