Zusammenfassung: Bereits das Fehlen eines funktionsfähigen Abblendlichtes begründet auch ohne Vorliegen einer aktuellen Verwendungsnotwendigkeit eine Verwaltungsübertretung.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 KFG; § 103 Abs 1 Z 1 KFG; § 5 Abs 1 VStG
Zusammenfassung: Bereits das Fehlen eines funktionsfähigen Abblendlichtes begründet auch ohne Vorliegen einer aktuellen Verwendungsnotwendigkeit eine Verwaltungsübertretung.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 KFG; § 103 Abs 1 Z 1 KFG; § 5 Abs 1 VStG
