Zusammenfassung: Eine Auflagenverletzung bei einem nach Einzelgenehmigung tiefergelegten Fahrzeug wurde nicht festgestellt.
Rechtsgrundlagen: § 36 lit c KFG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Eine Auflagenverletzung bei einem nach Einzelgenehmigung tiefergelegten Fahrzeug wurde nicht festgestellt.
Rechtsgrundlagen: § 36 lit c KFG; § 44a Z 1 VStG
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