Zusammenfassung: Der UVS beschreibt die Voraussetzungen für die Vorschreibung weiterer Maßnahmen und prüft, unter welchen Voraussetzungen die Einbeziehung weiterer Anlagenteile die Vorlage eines Sanierungskonzepts erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 62 AWG; § 37 AWG

