Zusammenfassung: Der konsenswidrige Weiterbetrieb einer Kompostieranlage kann nur verboten werden, wenn noch ein aktiver Betrieb stattfindet.
Rechtsgrundlagen: § 62 AWG
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Zusammenfassung: Der konsenswidrige Weiterbetrieb einer Kompostieranlage kann nur verboten werden, wenn noch ein aktiver Betrieb stattfindet.
Rechtsgrundlagen: § 62 AWG
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