Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der mangelnden Bereitschaft eines Fahrzeuglenkers zur Verkehrsanpassung Stellung und konkretisiert die Voraussetzungen für eine verkehrspsychologische Untersuchung.
Rechtsgrundlagen: § 24 FSG; § 17 FSG-GV; § 99 StVO; § 66 AVG

