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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2006/69UVS aktuell 2006, 71 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob die verfahrensgegenständliche Betriebsanlagenänderung einer Bewilligung nach dem Bäderhygienegesetz und/oder dem Gewerberecht bedarf und legt dar, dass ein Widerspruch zwischen zwei Gutachten das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung und einer Begutachtung an ort und Stelle indiziert.

Rechtsgrundlagen: § 81 GewO 1994; § 66 Abs 2 AVG

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