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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/82UVS aktuell 2006, 77 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Der Jugendwohlfahrtsträger besitzt im Rahmen von Sofortmaßnahmen die Rechtsstellung eines Sachwalters, handelt also nicht in Ausübung einer unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt, sodass die Geltendmachung einer Maßnahmenbeschwerde gegen die Sofortmaßnahme nicht in Betracht kommt.

Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 67c Abs 1 AVG; § 67c Abs 3 AVG; § 215 ABGB

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