Zusammenfassung: Der UVS prüft die Zulässigkeit einer Wohnungsbetretung ohne Einwilligung des Verfügungsbefugten im Fall eines bestehenden Verdachts einer Übertretung des FSG.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 2 Abs 2 HausRSchG; Art 9 StGG; Art 8 MRK

