Oftmals stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung.
Umsatzsteuerlich stellt sich die Frage, wie diese zu behandeln sind, da die Fahrkarten sowohl unternehmerisch (z.B. für Dienstreisen) als auch für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, aber auch für private Fahrten verwendet werden können.

