Nachweismöglichkeiten zur Anwendung der Steuerbefreiung für ig Lieferungen
Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 13.11.2025 in der Rs Flo Veneer d.o.o. (C-639/24) das erste Mal zu den Nachweismöglichkeiten gemäß Art. 45a MwSt-DVO zur Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geäußert und dabei klargestellt, dass Art. 45a MwSt-DVO keine abschließende Aufzählung beinhaltet.

