BFG vom 30.9.2025, RV/5100282/2019
Sachverhalt
Der österreichische Abgabepflichtige hat im Jahr 2013 eine Motoryacht in den Niederlanden erworben, welche im August 2014 nach Deutschland überstellt wurde. 2015 wurde eine Rechnungsberichtigung durchgeführt und ein IG-Erwerb samt Vorsteuerabzug in Deutschland versteuert. Ursprünglich waren der Verkauf der Yacht als Händler oder kurzfristige Vermietungstätigkeiten vorgesehen. Beides führte nicht zum gewünschten betrieblichen Ergebnis, woraufhin im Jahr 2016 eine Entnahme aus der betrieblichen Sphäre erfolgte.

