BFG vom 30.9.2025, RV/7104835/2019
In den Jahren 2018 und 2019 fand bei der Beschwerdeführerin eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2014 bis 2016 statt. In den Unterlagen des Jahres 2015 fanden sich Rechnungen einer Spedition sowie Frachtpapiere. Diese sollten innergemeinschaftliche Lieferungen in die Slowakei dokumentieren. Separate Speditionsbestätigungen wurden während der Prüfung ergänzt.

