BFG vom 14.10.2025, RV/1100266/2025
Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit dem Jahr 2017 einen Handel mit Waren verschiedener Art. Sie stellte gemäß § 6 Abs. 3 UStG am 18.6.2018 einen Regelbesteuerungsantrag und verzichtete damit ab dem Kalenderjahr 2018 auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

