BFG vom 14.10.2025, RV/6100018/2024
Bei der Vermietung von privaten Wohnungen gem. § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (LVO) liegt eine sog. "kleine Vermietung" vor. Dabei ist anhand einer Prognoserechnung zu beurteilen, ob diese Vermietung Liebhaberei oder eine steuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle darstellt.

