Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern
Vergütungen aller Art inkl. Reisekostenersätze an Mitglieder des Aufsichtsrates sind gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG umsatzsteuerbefreit. Es muss sich aber inhaltlich jedenfalls um ein Entgelt für die Überwachung der Geschäftsführung handeln.

