PV-Erlass des BMF vom 30.7.2025, 2025-0.461.257
Bei einer Überschusseinspeisung wird jener Anteil an produziertem Strom, der den eigenen Bedarf übersteigt, in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen (OeMAG oder eine Energiegemeinschaft) verkauft. Strom kann im Bedarfsfall aber auch aus dem Netz bezogen werden.

