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Nachweis der Vermietungsabsicht, Heft 248/2025

USt 2025, 2 Heft 248 v. 10.10.2025

BFG vom 1.7.2025, RV/7102164/2021

Vorsteuern, die im Zusammenhang mit (unecht) steuerbefreiten Umsätzen stehen, sind gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 12 Abs. 3 UStG nicht abzugsfähig. Sie müssen, um abzugsfähig zu sein, mit steuerpflichtigen oder echt umsatzsteuerbefreiten Umsätzen in Verbindung stehen. Bei Vorsteuerbeträgen iZm zukünftigen Umsätzen muss der Unternehmer nachweisen, dass die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug vorliegen.

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