BFG vom 30.7.2025, RV/5100122/2024
Dieses Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFG) wirft ein neues Licht auf den Vorsteuerabzug für Versuchsfahrzeuge im österreichischen Umsatzsteuerrecht.
Im Zentrum stand die Frage, ob die vom Unternehmen für Entwicklungszwecke genutzten Fahrzeuge als Personenkraftwagen (PKW) im Sinn des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 zu qualifizieren sind, was den Vorsteuerabzug ausgeschlossen hätte.

