UStR Rz 2461 ff
Generell richtet sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten:
Die Sollbesteuerung (vereinbarte Entgelte):
UStR Rz 2461 ff
Generell richtet sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten:
Die Sollbesteuerung (vereinbarte Entgelte):
