Betriebsübertragungen sind ein zentraler Bestandteil wirtschaftlicher Nachfolgeprozesse und Umstrukturierungen. Unabhängig davon, ob sie entgeltlich, unentgeltlich, im Wege von Umgründungen oder durch Erbschaft erfolgen, werfen sie aus Sicht des Umsatzsteuerrechts eine Reihe komplexer Fragen auf.

