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Schätzung von Vorsteuern aus einem Vergleichshonorar, Heft 243/2025

USt 2025, 2 Heft 243 v. 10.5.2025

BFG vom 11.3.2025, RV/1100178/2022

Der Unternehmer kann nur die Steuer abziehen, die der leistende Unternehmer in einer Rechnung gem. § 11 UStG an ihn gesondert ausgewiesen hat. Somit ist eine Rechnung erforderlich, die den Anforderungen des § 11 UStG entspricht.

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