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Ausdehnung der unternehmerischen Nutzung – Vorsteuerberichtigung, Heft 215/2023

USt 2023, 3 Heft 215 v. 10.1.2023

BFG vom 29.09.2022, RV/7100605/2022

Gem. § 12 Abs. 2 Z 1 lit b UStG kann der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie tatsächlich zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen. Diese Zuordnung hat der Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen.

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