VwGH vom 08.09.2022, Ra 2020/15/0102
Diese Entscheidung des VwGH bestätigt die Ansicht des BFG betreffend die Durchführung von Vorsteuerberichtigungen in Zusammenhang mit Anzahlungen für – nicht geleistete – Bauleistungen im Fall der Insolvenz des Auftragnehmers.

