BFG vom 10.10.2022, RV/7100763/2017
Vorauszuschicken ist, dass sich das BFG in seinem Urteil vom 10.10.2022 mit der "alten" Rechtslage der Sachwalterschaft, welche bis 30.Juni 2018 in Kraft war, beschäftigt hat. Ab 1.Juli 2018 wurde diese durch die umfangreichen Regelungen des Erwachsenenschutzrechtes im ABGB und diversen Nebengesetzen abgelöst.

