Parkgebühren – Umsatzsteuerpflicht
Bei den vertraglich vereinbarten Kontrollgebühren, wie erhöhte Parkgebühren, Bußgeld, Konventionalstrafen u.a., die beim Parken auf Privatgrundstücken für Verstöße gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen erhoben werden, liegt kein nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz, sondern Entgelt für einen steuerbaren Umsatz vor (UStR Rz 8, Wartungserlass 2022).

