BFG vom 1.3.2022, RV/3100529/2007
Das BFG hatte sich in einem Fall von steuerfrei belassenen ig Lieferungen mit der Frage der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zu beschäftigen. Insbesondere war die Frage zu klären, ob der Lieferant von Steuerausfällen auf Grund von Umsatzsteuerbetrügereien im Empfängerstaat gewusst hat oder zumindest wissen hätte müssen.