BFG vom 4.1.2022, RV/5101505/2018
Im Zuge einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2013 – 2015 bei einem Unternehmen, das in der Baubranche tätig ist, wurde insbesondere der verbuchte Aufwand für Fremdleistungen von Subunternehmern überprüft. Der Hauptzweck des Unternehmens des Beschwerdeführers war die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer.